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   LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03   

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https://dejure.org/2003,22399
LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03 (https://dejure.org/2003,22399)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.11.2003 - L 4 P 43/03 (https://dejure.org/2003,22399)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. November 2003 - L 4 P 43/03 (https://dejure.org/2003,22399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Beitritt zur freiwilligen Pflegeversicherung; Klageabweisung bei Versäumnung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist; Schuldlose Versäumung der gesetzlichen Frist; Berechnung der Klagefrist; Anwendung derjenigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03
    Besteht auch nur die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumnis, scheidet Wiedereinsetzung aus (Bundessozialgericht (BSG) vom 31.03.1993 BSGE 72, 158; BSG vom 18.03.1987 BSGE 61, 213; BSG vom 10.12.1974 BSGE 38, 248).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03
    Besteht auch nur die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumnis, scheidet Wiedereinsetzung aus (Bundessozialgericht (BSG) vom 31.03.1993 BSGE 72, 158; BSG vom 18.03.1987 BSGE 61, 213; BSG vom 10.12.1974 BSGE 38, 248).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03
    Besteht auch nur die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumnis, scheidet Wiedereinsetzung aus (Bundessozialgericht (BSG) vom 31.03.1993 BSGE 72, 158; BSG vom 18.03.1987 BSGE 61, 213; BSG vom 10.12.1974 BSGE 38, 248).
  • BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R

    Wirksamkeit einer Zustellung trotz ungenauer Adressierung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03
    Für die Wiedereinsetzung kann ein Verschulden nach der Rechtsprechung nur dann ausgeschlossen werden, wenn durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür gesorgt ist, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden (BSG vom 30.11.1999 SozR 3-1500 § 63 Nr. 6).
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